Grund-Info...
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Digital
gepulst(GSM, DECT)... |
Analog(Schnurtelefon)... |
Was spricht gegen den beabsichtigten
Standort des 25m hohen UMTS-Mobilfunkmastes in der Friedrich-Kohlrauschstrasse?
- Wertverfall
privater Immobilien durch Mobilfunkmast
Makler schätzen je nach Entfernung zum Mast einen Wertverfall von
privaten Immobilien zwischen 5 bis 50%. Interessierte Käufer von
Immobilien wollen sich keine Immobilie anschaffen, die Immissionen
ausgesetzt ist.
Betroffene
Gruppen: Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer, Firmeneigentümer,
Vermieter
Käufer schrecken also davon zurück ein Haus zu kaufen vor dessen
Terrasse ein Mobilfunkmast steht. Mieter verlangen Mietminderung
wegen Beeinträchtigung im Sinne des § 535 Abs. 1 BGB.
Wie soll man eine Wohnlage neben einem UMTS-Mobilfunkmast eventuellen
Interessenten auch schmackhaft machen, wenn Techniker solche
Mobilfunkmaste nur mit Strahlenschutzanzügen warten?
Mit dem Ausbau von Mobilfunkmasten in Wohngebieten oder deren Nähe
findet eine Vernichtung des Privatvermögens zu und die meisten
Politiker schauen zu...
Infolink-1
Infolink-2(PDF-Datei)
- Mobilfunkstrahlung
- wie schädlich ist das eigentlich?
Mobilfunkstrahlung ist der flächendeckendste und uneinschätzbarste
physikalische Eingriff in die natürliche Umwelt seit Menschengedenken.
Ohne Erlaubnis durchdringt man mit der Mobilfunkstrahlung unsere Häuser
und Körper.
Betroffene
Risikogruppen: Säuglinge, Kinder, Chronisch Kranke,
Elektrosensible, Alte Menschen, Menschen mit geschwächten Abwehrsystem,
Allergiker etc.
Der Gesetzgeber toleriert Mobilfunk- DECT-Strahlung, Pestizide,
Feinstaub, krebsverdächtige Chemikalien, Nitrat im Trinkwasser, Lärm
etc., weil er von Interessensverbänden vorgeschlagene Grenzwerte
akzeptiert hat. Möglicherweise aber toleriert das Ihr Körper nicht?
Grenzwerte schützen denjenigen der Umwelt-Belastungen freisetzt, für
sie ist er ein Versicherungswert ohne Premienanfall.
Deutlich wird das an den für die Mobilfunkstrahlung festgelegten
Grenzwerten die sich auf die Erwärmung des Körpergewebes beziehen.
Diese Grenzwerte sind zudem so hoch angesetzt, dass sie vermutlich die nächsten
1000 Jahre nicht überschritten werden, Interessensverbände haben
hierbei einen großen Sieg für sich errungen. Aus heutiger Sicht ist es
gefährlicher sich eine Wärmflasche auf den Kopf zu legen als sich auf
den Mobilfunkmast zu setzen.
Nicht berücksichtigt sind bei den Grenzwerten z.B. die nicht
thermischen
Wirkungen mit der mobilfunktypischen steilflankigen Pulsungen (GMS, DECT). Im
Falle UMTS - ebenfalls digital (wenn auch nicht klar erkennbarer
Pulsung, eher ein rauschähnlicher Zustand mit periodischen
Schwankungen) - ist die Unbedenklichkeit noch viel weniger
nachgewiesen. In jedem Fall kommt es dort wo schon GSM-Mobilfunkanlagen
vorhanden sind zu einer Verdoppelung der Immissionen bei UMTS laut Bundesregierung,
siehe auch BT-Drucksache 14/7958
vom 04.01.2002.
Hinweise
aus neuer Studien auf Effekte bei Menschen aus Mobilfunk-Immissionen sind jedenfalls vorhanden und
besorgniserregend hinsichtlich der Wirkung. Kopfschmerzen
sind da nur eine der beobachteten Folgen von Mobilfunkstrahlung. Die in
dieser Broschüre aufgezählten Studien sind natürlich nicht von
Mobilfunkbetreibern gemacht worden, sie werden deshalb von diesen
kritisiert...
Ähnlich wie bei
Lebens- und Genussmitteln, einer Wohnungseinrichtung oder
Medikamenten ist es auch mit mit der Verträglichkeit der
Mobilfunkstrahlung, bei jedem Menschen unterschiedlich. Je nach
Alter, Vorerkrankung, Disposition und Konstitution kann der Körper
nur gewisse Zeit schädliche Einflüsse kompensieren und
verarbeiten. Weil sich eben in vielen Fällen nicht sofort eine
Reaktion zeige, sei die Meinung über die Schädlichkeit sehr
unterschiedlich. Natürlich könnten auch schon Angst und die
Erwartung eines Schadens durch die Mobilfunkstrahlung für
Beeinträchtigung sorgen, dies konnte aber in der Praxis bisher
nicht nachgewiesen werden.
Bezüglich der Mobilfunkstrahlung
ist es so, dass nicht die Betreiber die Unschädlichkeit der
Strahlung nachweisen müssen, sondern Betroffene. Dies ist ein
langer und teurer Prozess. Der Mobilfunkstrahlung kann man sich
außerdem nicht entziehen, selbst wenn man wollte, wegen der
wenig intelligenten Technik die derzeit zum Einsatz kommt. Die
Strahlung durchdringt die Häuser und wirkt auf die Menschen
dort ein. Intelligentere System durchdringen die Häuser nicht.
Um sie empfangen zu können, muss man eine Antenne am Haus
installieren, ähnlich wie bei SAT-TV. Jeder kann in diesem Fall
selbst entscheiden ob er das will oder nicht. Bei der
Mobilfunkstrahlung ist das anders, die Bestrahlung von Menschen
wird staatlich verordnet!
Die Betreiber der
Mobilfunkanlagen können mit der bestehenden Gesetzgebung fast
überall ihre Masten aufstellen, sofern sie Grundstückseigner
und Hausbesitzer finden, die damit einverstanden sind. Nachbarn
oder Mieter haben kaum Einfluss darauf. |
Die
Zeit ist überreif für sinnvolle Reduzierung der Mobilfunkstrahlung, da
bereits intelligente Techniken vorhanden sind, diese jedoch zu wenig
oder garnicht genutzt werden.
Bild: Belastung
eines menschlichen Kopfes im Strahlungsfeld eines Handys
(Quelle: www.temf.de mit freundlicher Genehmigung von
Prof.Weiland)
Die Zeit für Entwarnungen ist genau so wenig reif wie für Panikmache,
das ist wahr. Leider ist ein sachlicher Dialog zwischen den
Mobilfunk-Lobbyisten und der Bevölkerung nicht möglich. Sieger ist
immer die Mobilfunk-Lobby...
Funkstille über
Strahlungsschäden
Wer als Journalist über Gesundheitsschäden
durch Mobilfunk berichten will, erlebt merkwürdige Dinge. Von
umgeschriebenen Artikeln, Sendetermin-Problemen und gekippten Enthüllungsstorys
kann man hier
(Bericht von Uwe Krüger) mehr nachlesen..., ebenfalls in der TAZ(die
Tageszeitung) Nr. 8188, 30.Januar 2007 Seite
13, hier als kompl. PDF-Datei...
Infolink-1
Infolink-2
- Hat die Stadt Würzburg
ein Konzept für den Mobilfunkausbau?
Nein!
Die Oberbürgermeisterin Frau Dr. Pia Beckmann schrieb
uns, dass der Bau- und Ordnungsausschuss der Stadt Würzburg
noch keine Grundsatzentscheidung zur Positionierung von Sendemasten auf den
die Stadt Würzburg umgebenden Höhen bislang nicht getroffen hat.
Das erstaunt einen doch schon sehr, wenn man so liest, was eine kleine
Gemeinde wie Kürnach bisher unternommen
hat.
Noch mehr staunen muss man, wenn man sich die Informationsseite von Herzogenaurach
zum Beispiel ansieht.
Man muss sich doch ernsthaft spätestens an dieser Stelle fragen, was
unsere Stadträte und und die Verwaltung da eigentlich machen? Ist der
Rat etwa ratlos wie im Falle der Würzburger Benzolstrassen?
Sie als Bewohner dieser Stadt sollten endlich die richtigen Fragen an
die Volksvertreter stellen.
- Gesundheitliche
Vorsorge
Fachleute sind heute der Meinung, dass ein realistischer Vorsorgewert
von 10 µW/m2
realisierbar ist, er ist nicht
technikfeindlich sondern jetzt schon einhaltbar.
BMW hat für die eigenen Werke und zum Schutz der Mitarbeiter einen
Grenzwert von 100 µW/m2
festgelegt, man erwartet ja Qualitätsarbeit
von den Mitarbeitern.
Der gesetzlich einzuhaltende Grenzwert für UMTS-Mobilfunk liegt in
Deutschland bei 10.000.000 µW/m2
...
- Schirmung elektromagnetischer Wellen im
persönlichen Umfeld
Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz(LfU) hat eine Broschüre
(Autoren: Prof. Dipl.-Ing. P.Pauli aus Neubiberg und Dr.-Ing. D. Moldan
aus Iphofen) herausgebracht um zu Informieren durch welches Material
Mobilfunkstrahlung besser oder schlechter durchdringen kann, bzw. wie
eine physikalisch wirksame Schirmung am besten auszuführen ist.
Download
(PDF)
Wie sie sehen, es ist für alles gesorgt...
- Haben Sie
vorgesorgt?
Unserem Haus
ist frei von Strahlung aus:
- Handy
- DECT-Telefon*
- WLAN
- Bluetooth Technologie
- Mikrowelle
Das Anwesen wird derzeit
trotzdem bereits durch Fremdeinfluss mit etwa 500 µW/m2 von vorhandenen
GSM-Mobilfunksendern angestrahlt.
*
Wer solche DECT-Einrichtungen in der Wohnung hat,
der bekommt 24Stunden lang
und 100mal pro Sekunde im halben Meter Abstand eine Strahlungsdichte ab die
vergleichbar ist mit der Strahlung eines Mobilfunkmastet in
Hauptstrahlrichtung(Auge in Auge) bei einem Abstand von etwa 50m (Quelle: Dr.
Ing. Moldan)!
Warnung
vor sog. strahlenreduzierten DECT-Telefonen
Von verschiedenen
Herstellern werden derzeit strahlenreduzierte DECT-Telefone auf den
Markt geworfen. "Wenn Sie nicht telefonieren, ist das Gerät
inaktiv und ohne Strahlung" heißt es da und "Beim
Telefonieren bis zu 75% weniger Strahlung"...
Fakt ist, dass
beim Herausnehmen aus der Basisstation eine Funkstrecke aufgebaut wird
und diese eine sehr hohe Intensität hat wenn man weiter weg ist von
der Basisstation etwa wenn man das Mobilteil in den Bügelraum mitnimmt.
Der vermeintliche Vorteil der Mobilität ohne Strahlung ist hier also
nicht gegeben! Ohne Strahlung ist das System nur dann, wenn das
Mobilteil in der Basisstation steckt!
Nehmen
Sie lieber ein Schnurrtelefon und richten Sie sich an anderen Orten im
Haus Nebenstellen mit Schnurrtelefon ein von denen aus Sie dann völlig
strahlungsfrei telefonieren können!
Bruno Peter Hennek,
10. November 2006
Wir
wissen genug um zu handeln!
(Bayer. Staatsregierung 1993)
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diese wird aber in der Regel gern erteilt
Anfragen
bitte an den Verfasser: Bruno Peter Hennek.
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