Vom
1. Juli 2003 an schon, dürfen an Neuwagen Gewichte aus Blei zum
Auswuchten der Räder aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr verwendet
werden.
Das schreibt die EU-Richtlinie 2000/53/EG
(Altautoentsorgung) vor, die neben Blei auch Bauteile aus
Quecksilber, Kadmium und so genanntem sechswertigen Chrom verbietet. Da
immer wieder Gewichte aus dem giftigen Schwermetall verloren gehen, die
sich an den Straßenrändern ansammeln (das sind allein an den Strassen in
Deutschland mehrere Tonnen!) und die Umwelt belasten, kommt nun das
Verbot.
Ab
1. Juli 2005 gilt das Bleiverbot dann generell für alle Fahrzeuge bis 3,5
Tonnen. Für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
und Motorräder gilt die Regelung nicht.
Räder
werden künftig mit Gewichten aus Kupfer oder Zink nachgewuchtet.
Quellen:
ACE, ADAC
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