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Fahrzeugtechnik ...

 
Bleigewichte verboten!

 

Vom 1. Juli 2003 an schon, dürfen an Neuwagen Gewichte aus Blei zum Auswuchten der Räder aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr verwendet werden.

Das schreibt die EU-Richtlinie 2000/53/EG (Altautoentsorgung) vor, die neben Blei auch Bauteile aus Quecksilber, Kadmium und so genanntem sechswertigen Chrom verbietet. Da immer wieder Gewichte aus dem giftigen Schwermetall verloren gehen, die sich an den Straßenrändern ansammeln (das sind allein an den Strassen in Deutschland mehrere Tonnen!) und die Umwelt belasten, kommt nun das Verbot.

Ab 1. Juli 2005 gilt das Bleiverbot dann generell für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Motorräder gilt die Regelung nicht.

Räder werden künftig mit Gewichten aus Kupfer oder Zink nachgewuchtet.

Quellen: ACE, ADAC

29. Oktober .2004
Würzburg, Maria und Bruno Hennek

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Anfragen bitte an den Verfasser: Bruno Peter Hennek.

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